Im Kontext des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) legen wir besonderen Wert auf die soziale Teilhabe und die Befähigung unserer Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung:
1. Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten
- Begleitung und Unterstützung in Bildungs- und Arbeitsmaßnahmen
2. Stärkung der Selbstständigkeit
- Training von Alltagskompetenzen wie Haushaltsführung, Budgetplanung und Selbstversorgung
- Unterstützung bei der Entwicklung und Verfolgung individueller Ziele
3. Inklusion
- Förderung von Inklusion in allen Lebensbereichen
- Zusammenarbeit mit kommunalen und regionalen Einrichtungen, um umfassende Teilhabe zu gewährleisten
Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, um ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.